Aktuelles aus der Immobilienbranche
17Juli
Wichtig: Übergabeprotokoll anfertigen
Sobald der Einzug ansteht, sollte der Mieter ein Übergabeprotokoll anfertigen. Darin hält er den Zustand der Zimmer detailliert fest. Für die aufgeführten Mängel kann der Mieter nicht in Verantwortung gezogen werden. Befinden sich Schäden nicht im Protokoll und werden vom Vermieter beanstandet, geht der Verdacht auf den Mieter über, diese verursacht zu haben.
12Juli
Vertragsstrafen oft nur zum Schein
Immer öfter hört man, dass sich die Bauphase verzögert und man somit eventuell in Schwierigkeiten gerät. Der Einzugstermin verschiebt sich, die Wohnung ist bereits gekündigt und die Kinder sind schon in der neuen Schule angemeldet.
06Juli
Baukontrollen sind wichtig, um spätere Überraschungen zu vermeiden
Der Verband Privater Bauherren (VPB) rät dazu, dass regelmäßig Baukontrollen durchgeführt werden sollen. Denn wer kennt die negativen Geschichten aus dem Umfeld nicht, dass der Bau sich hinzieht.
Einige Bauleistungen die nicht mehr von ausgebildeten Handwerkern mit dem entsprechenden Wissen durchgeführt werden, hat der VPB schon seit längerem im Auge. Die Arbeiten werden von Firmen übernommen, die nicht annehmbar qualifiziert sind.
16Juni
Handwerkerleistungen können abgesetzt werden
Der Winter ist vorbei und schon wird Haus, Wohnung und Garten wieder in Schuss gebracht. Diese Kosten sind absetzbar, wo Mieter auch von profitieren können. Jährlich können bis zu 1.200 Euro an Handwerkerarbeiten steuerlich abgesetzt werden und das geradewegs von der Steuerlast. Vorher konnten nur Kosten für Modernisierung und Renovierung abgesetzt werden. Nun unterstützt das Finanzamt bei der Erweiterung von Wohnräumen, wie zum Beispiel beim Anbau eines Wintergartens.
10Juni
Rauchmelder - der Eigenschutz für Bewohner
Fast überall gilt: Safety first! Doch sind die eigenen Wohnräume ausreichend mit Brandschutz ausgestattet?!
Die eigene Sicherheit kommt meistens leider zu kurz. Eigentlich sollte das Eigenheim bestens geschützt sein, wie zum Beispiel vor einem Brand. Dies erfolgt durch Versicherungen, Rauchmelder, Feuerlöscher etc. Die Versicherungen sichern immerhin den finanziellen Schaden, doch der Verlust von persönlichen Dingen sowie Erinnerungsstücken ist umso schlimmer.
30Mai
Falle: Billigstromanbieter
Auf Online-Vergleichsportalen preisen Billiganbieter ihre niedrigen Preise an. Zeigt ein Kunde Interesse, wird mit jeglichen Mitteln versucht ihn zu überzeugen. Stiftung Warentest hat sich mit einigen Billiganbietern beschäftigt. Anhand eines Tests stellte Stiftung Warentest fest, dass von 49 Tarifen nur 2 Tarife fair sind.
26Mai
Wer zahlt für die Kleinreparaturen in der Wohnung?
Wer kommt für die Kosten bei Kleinreparaturen auf? Rechtsprechungen sagen, dass ein Mieter für jede Kleinreparatur, die 100 Euro nicht überschreitet, aufkommen muss. Test.de berichtet.
In der Regel ist der Vermieter für die Instandhaltung der Wohnung zuständig. Doch die Mieter müssen ebenfalls Kosten für Reparaturen übernehmen. Sie sind für die Reparaturen zuständig, an denen sie selbst Schuld sind und Mieter dürfen vertraglich zum Streichen und Tapezieren in Verantwortung gezogen werden.
21Mai
Das Heizen und Lüften im Winter
Sobald die Zeit des Heizens beginnt, kommen die Überlegungen wie man mit der Wärme richtig umgeht. Wichtig ist zu wissen, dass man sich nicht nur auf das Energiesparen konzentriert, sondern darauf welche Temperatur ideal für das Gebäude ist. Denn das Bauwerk darf dadurch nicht lädiert werden und es darf kein Schimmel auftreten.
19April
Erbschaftsteuer für Immobilienerben gestrichen
Vorerst brauchen Immobilienerben, die einen Antrag stellen, keine Erbschaftsteuer mehr entrichten. Erben, die ihr persönliches Vermögen einsetzen oder ihr Erbe verkaufen müssen um die Steuerschuld bezahlen zu können, sind davon betroffen. Außerdem betrifft dies auch die Immobilienschenkung. Der Grund für diese Entscheidung ist ein Vorfall, über den der Bundesfinanzhof (BFH, Az. II B 46/13) ein Urteil fällte.
02April
Immobilienkredite mit Ausstiegsmöglichkeit
Normal wird ein Immobiliendarlehen vereinbart, welche eine Zinsbindungszeit zwischen 5 und 20 Jahren besitzt. Während diesem Zeitraum zahlt der Kreditnehmer den vereinbarten festgelegten Zinssatz, der zusammen mit dem Tilgungsbetrag die Höhe der monatlichen Rate bestimmt. Meist wird der Kredit zu neuen Konditionen weitergeführt. Empfehlenswert ist es, nicht vor Ablauf der Zinsbindungszeit aus dem Vertrag auszusteigen. Somit hätte der Kreditgeber das Recht, eine Vorfälligkeitsentschädigung für die ihm entgangenen Zinseinnahmen einzufordern. Diese kann, je nach Restdarlehen und Restlaufzeit, in einem fünfstelligen Betrag ausfallen.
06Februar
Zwangsversteigerungen von Immobilien sinken
Laut einer Registrierung nahmen im Jahr 2014 die Zahlen der Zwangsversteigerungen, bei den deutschen Amtsgerichten, deutlich ab. Dies ist Folge der hohen Nachfrage an Immobilien.
01Januar
Jahreswechsel - wer zahlt wenn es brennt?
Ohne Feuerwerk und Böller gibt es für uns keinen Jahreswechsel. Sie gehören zur Tradition einfach dazu. Damit feiern wir gebürtig den Abschied vom alten Jahr und den Anfang vom Neuen. Mit einem bunten Lichtermeer erhellen wir diese Nacht. Leider läuft dabei nicht immer alles glatt. Trotz Vorsichtsmaßnahmen landet schon mal das ein oder andere Geschoss dort, wo es nicht soll. Dies hat mit aufwendigen Kosten zu tun.